Für eine sichere Betriebsaufnahme nach Bauabschluss​

Hygiene-Erstinspektion VDI/DVGW 6023

Die Trinkwasserverordnung fordert in §17 (1) TrinkwV, dass Anlagen zur Verteilung von Trinkwasser so zu planen, zu bauen und zu betreiben sind, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik  eingehalten werden.

Das technische Regelwerk VDI/DVGW 6023 beschreibt konkret die Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung zum Erreichen der geforderten Hygiene in Trinkwasser-Installationen. 

Hygiene-Erstinspektion nach VDI/DVGW 6023

Die Hygiene-Erstinspektion nach VDI/DVGW 6023 dient der sicheren Übergabe neu errichteter Trinkwasser-Installationen

 Unsere zertifizierten Sachverständigen mit Befähigung nach VDI/DVGW 6023 Kat. A ermöglichen die unabhängige und fachgerechte Hygiene-Erstinspektion für neu errichtete Trinkwasseranlagen.

Folgende Anforderungen beinhaltet die Hygiene-Erstinspektion nach VDI/DVGW 6023:

  • Hygienisch-techische Überprüfung und Bewertung der Trinkwasser-Installation im Rahmen einer Ortsbegehung durch einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen nach VDI/DVGW 6023 Kat. A.
  • Prüfung der Dokumente, aller vorhandenen Protokolle und weiteren Bestandsunterlagen der Trinkwasseranlage.
  • Prüfung von Sicherungseinrichtungen zum Schutz des Trinkwassers nach DIN EN 1717.  
  • Mikrobiologische Überprüfung der Trinkwasseranlage nach den Vorgaben der Regel VDI/DVGW 6023.

Für neu errichtete Trinkwasser-Installationen erfüllt die Hygiene-Erstinspektion die notwendigen Vorkehrungen einer umfänglichen Überprüfung der Trinkwasseranlage, damit die Anforderung aus der Trinkwasserverordnung bereits vor der Inbetriebnahme erfüllt werden. 

Festgestellte Mängel, welche im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion festgestellt werden, gilt es bereits vor dem erstmaligen Befüllen der Trinkwasser-Installation zu beseitigen.

Der Nachweis der einwandfreien Trinkwasserqualität muss unmittelbar nach dem Befüllen der Trinkwasser-Installation erfolgen.

Wichtig: Die mikrobiologischen Parameter der Trinkwasserprüfung sind je nach Anlagentyp unterschiedlich auszuwählen, denn ein unzureichender Untersuchungsumfang kann schwere Folgen bis zur vollständigen Betriebsunterbrechung nach sich ziehen!

Erst der offizielle Nachweis der einwandfreien Trinkwasserqualität gibt dem Eigentümer die Sicherheit, dass der bestimmungsgemäße Betrieb der Trinkwasseranlage sichergestellt werden kann.

Wenn Sie Fragen zu diesem und ähnlichen Themen haben, sind wir gerne für Sie da. Sie können uns ganz unkompliziert über E-Mail, die Kontaktformulare der Website, Whats App und selbstverständlich auch telefonisch erreichen.

Sie können uns für weitere Informationen zur Hygiene-Erstinspektion nach VDI/DVGW 6023 gerne unverbindlich kontaktieren

Unsere kompetenten Sachverständigen nehmen sich gerne die nötige Zeit um Sie in all Ihren Angelegenheiten zu beraten

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