Zur Bundesweiten Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten
Einzugsgebiet Region Nordwest
Unsere Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung sowie Maßnahmen bei Legionellen und weitere Leistungen der Trinkwasserhygiene für die Region im Raum Deutschland Nordwest.
Bei Nachweis von Legionellen oder anderen Verunreinigungen im Trinkwasser werden wir Ihnen zu Ihrer Zufriedenheit und strengstens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit unserem Know-How zur Seite stehen.
Auf Grundlage der Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines unabhängigen Gutachtens gemäß VDI/DVGW 6023 Kat. A angefertigt, kann der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) diese Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung anschließend dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegen.
Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung gemäß TrinkwV und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Legionellen im Raum Deutschland Nordwest
Gesetzliche Grundlage zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist die Vorgabe aus der Trinkwasserverordnung.
Unter dem Paragraf §16 (7) TrinkwV bzw. nunmehr § 51 (1) TrinkwV wird verbindlich gefordert:
„..Wird dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber bekannt, dass der technische Maßnahmewert für Legionellen überschritten wird, hat dieser unverzüglich..:
- Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchzuführen lassen. Diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen.
- Eine Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung zu erstellen oder erstellen zu lassen.
- Maßnahmen durchzuführen oder durchzuführen lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind“.
Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewerts für Legionellen mit mehr als 100 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten ) ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 16 (7) Trinkwasserverordnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung und/oder weitere Gefahrenabwehrmaßnahmen für die betroffene Anlage durchzuführen.
Unsere Mitarbeiter für die Region Deutschland Nordwest betreuen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Nordhessen im Bereich der Trinkwasserhygiene, bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Legionellen und anderen mikrobiologischen Auffälligkeiten im Trinkwasser nach §16 (3) TrinkwV.
Unsere Einzugsgebiete umfassen somit auch Köln, Düsseldorf bis Dortmund über Essen und Bochum, sowie von Bonn bis nach Aachen.
Legionellen im Trinkwasser? Gefährdungsanalyse Trinkwasser nach §16 (7) TrinkwV bzw. Risikoabschätzung §51 (1) Deutschland Nordwest
AQUA Sani Wasserhygiene
Regionalverwaltung Nordwest:
Zentrale: 06151 / 805 79 00
Mobil: 0176 / 708 78 007
E-mail: team.nordwest@aqua-sani.de
Sie können uns bei Rückfragen oder weitere Informationen gerne unverbindlich kontaktieren
Unsere kompetenten Sachverständigen nehmen sich gerne die nötige Zeit um Sie in all Ihren Angelegenheiten zu beraten
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