Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung bei mikrobiologischen Auffälligkeiten im Trinkwasser
Hygienisch-technische Überprüfung bei Kontamination durch Legionellen uvm.
Ursachenforschung und Risikobewertung
Sie sind Unternehmer oder sonstiger Inhaber(kurz UsI) einer prüfpflichtigen Trinkwasseranlage und mit einem hygienischen Problem in Ihrer Trinkwasser-Installation konfrontiert oder benötigen bereits eine Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung aufgrund eines akuten Befalls wie z.B. durch Legionellen im Trinkwasser?
Machen Sie sich hier einen ersten Überblick rund um das Thema Trinkwasserhygiene, Ihre Verantwortung als Anlagenbetreiber, sowie unserem Angebot für Ihre kostenfreie Erstberatung durch unsere Sachverständigen, sollten wir Ihr Interesse geweckt haben. bzw.
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.. sowohl bei der Ermittlung von Legionellen, Pseudomonas aeruginosa und anderen Keimen in Trinkwasseranlagen und Installationen, als auch bei der nachhaltigen Beseitigung hygienisch-technischer Probleme für das Erreichen einwandfreier Trinkwasserqualität.
Betreiber einer Großanlage sind nach §14 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gesetzlich zur regelmäßigen Untersuchung der Trinkwasserqualität und insbesondere dem Vorkommen von Legionellen verpflichtet.
Eine unauffällige Anlage zeigt i.d.R. an allen untersuchten Wasserentnahmestellen einen Wert von Legionellen <2KBE/100ml an, dieser Wert verdeutlicht sofort, dass kein Risiko durch Legionellen zu befürchten ist.
Kommt es im Rahmen einer orientierenden Legionellenuntersuchung zu einem Nachweis von Legionellen über 100KBE (Kolonienbildende Einheiten) je 100ml Wasserprobe, spricht man von einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes, dieser verpflichtet zur Einleitung technischer Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserqualität bis zur vollständigen Beseitigung mikrobiologischer Nachweise durch entsprechende Wartungs- und technische oder hygienische Sanierungsmaßnahmen.
Die professionelle Ursachenermittlung bei mikrobiologischen Auffälligkeiten im Trinkwasser, sowie die Erarbeitung einer Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung oder Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei akuter Kontamination zählen zu den wichtigsten Schritten der hygienischen Sanierung Ihrer Immobilie.
Im Rahmen dieser Ursachenermittlung wird die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zwingend erforderlich, welcher als fester Bestandteil einer Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung die ergänzende technische Sanierung anstößt. Ohne einen Maßnahmenkatalog wird eine Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung von den zuständigen Gesundheitsämtern nicht anerkannt.
Bereits §4 TrinkwV fordert: „Wasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch oder Genuss eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist.“
Die Gewährleistung der einwandfreien Trinkwasserqualität und Einhaltung der Trinkwasserhygiene nimmt somit eine wichtige Rolle ein.
Nachfolgend möchten wir Ihnen gerne einen kurzen Überblick der wichtigsten Informationen zum sog. technischen Maßnahmenwert bei Legionellen im Trinkwasser, sowie den einzelnen mikrobiologischen Grenzwerten der Trinkwasserverordnung und deren Bedeutungen näher bringen:
Information zum technischen Maßnahmenwert für Legionellen im klassischen Ampel-Schem
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Technischer Maßnahmenwert eingehalten:
Es sind keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen, die Gefährdung durch Legionellen ist weitestgehend gering.
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Mittlere bis hohe Kontamination:
Es sind Maßnahmen zur Ursachenklärung einzuleiten, hierzu zählen u.a. die Erarbeitung einer Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung, weitergehende Legionellenuntersuchungen im Trinkwasser und Maßnahmen zum Schutz der Nutzer.
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Extrem hohe Kontamination:
Ein sofortiges Duschverbot ist auszusprechen!
Zusätzlich sind unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Endverbraucher einzuleiten, mindestens die Montage endständiger Legionellenfilter oder eine vollständige Reinigung & Desinfektion der Anlage nach DVGW Arbeitsblatt W557 durch eine zertifizierte Fachfirma.
Es besteht akute Lebensgefahr für alle Endverbraucher im Objekt!
Information zu allgemeinen Wasserbakterien "Kolonienbildenden Einheiten (KBE) bei 22/36°C" im Trinkwasser
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Grenzwert ist eingehalten:
Es sind keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen, die Gefährdung durch die allgemein undefinierten Wasserbakterien ist weitestgehend gering.
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Mittlere bis hohe Kontamination:
Es sind Maßnahmen zur Ursachenklärung einzuleiten, hierzu zählen zunächst Nachuntersuchungen an repräsentativen Stellen im Objekt, eine Gesundheitsgefährdung kann ohne weitere Untersuchungsergebnisse nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Es wird dringend empfohlen das Wasser vor Gebrauch abzukochen.
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Extrem hohe Kontamination:
Die Nutzung als Trinkwasser ist sofort zu unterbinden. Das Abkochgebot ist unverzüglich zu erheben. Zusätzlich sind sofort und unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Endverbraucher einzuleiten, mindestens die Montage endständiger Bakterienfilter oder eine Reinigung & Desinfektion der Anlage gemäß DVGW Arbeitsblatt W557.
Information zu mikrobiologischen Grenzwerten der "Indikatorparameter" im Trinkwasser gemäß §7 TrinkwV
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coliforme Bakterien & Escherichia coli: Hierbei handelt es sich um Darm- bzw. Fäkalkeime, diese finden Ihren Ursprung nicht im Trinkwasser, sondern werden meist im Zuge von Rohrschäden, organischer Abbaustoffe(Laub, Tierkot uvm.) oder Sanierungen von außen eingetragen.
Das Trinkwasser ist unbedingt vor Gebrauch abzukochen.
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Enterokokken:
Enterokokken gehören ebenfalls zu den Darm- bzw. Fäkalkeimen, jedoch besitzen diese eine enorm hohe Pathogenität und Infektionen gehen mit schwersten bis lebensgefährlichen Magen-Darm beschwerden einher. Die Nutzung als Trinkwasser ist sofort zu unterbinden. Das Abkochgebot ist unverzüglich auszusprechen!
*Hinweis* Bei Grenzwertüberschreitungen der Indikatorparameter ist generell eine besondere Vorsicht geboten, daher sollen diese Parameter niemals im Wasser nachweisbar sein.
Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit unserer kostenfreien Erstberatung:
Es sind hierbei generell unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Endverbraucher einzuleiten, mindestens das Abkochgebot, sowie die Erarbeitung einer Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung, auch die Montage endständiger Bakterienfilter am Waschtisch und/oder dem Duschkopf aller betroffenen Verbraucher lohnt sich bei Verunreinigungen im Trinkwasser.
Zur Beseitigung der Kontamination gilt es mindestens die fachgerechte Reinigung der Trinkwasser-Installation nach dem technischen Regelwerk DIN EN 806-4 durchzuführen.
Ergänzend kann durch eine zusätzliche chemische Stoßdesinfektion der Trinkwasseranlage eine sofortige Abtötung ungewünschter Bakterien in der Trinkwasser-Installation erzielt werden. Eine Fachfirma kann mit der richtigen Planung das ideale Desinfektionsmittel und die notwendige Anwendungskonzentrationen einstellen, somit sind keine Materialschäden innerhalb der Anlage zu befürchten und zugleich wird die höchstmögliche Dekontamination erzielt.
Informationen zur Hygiene-Inspektion für Trinkwasser-Installationen
Das technische Regelwerk VDI/DVGW 6023 beschreibt die Mindestanforderungen zur Gewährleistung der hygienisch-sicheren Planung, Bau, Inbetriebnahme sowie Wartung und Inspektion einer Trinkwasser-Installation nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Ein bewährtes Verfahren zur Vermeidung mikrobiologischer Kontamination in neu errichteten Trinkwasser-Installationen bietet die Hygiene-Erstinspektion, welche vor der Übergabe an den UsI bereits alle technischen Mängel analysiert und bewertet, welche einen großen Einfluss auf die hygienischen Faktoren nehmen können.
Insbesondere nach Inbetriebnahme von Neuanlagen kommt es im Kaltwasser neuerdings vermehrt zu mikrobiologischen Kontaminationen durch E. coli & coliformen Bakterien, Kolonienzahl 22/36°C sowie Pseudomonas aeruginosa im Trinkwasser.
Trotz der Beachtung der vorgeschriebenen Hygiene während der Installation und Einhaltung der a.a.R.d.T. gemäß DIN EN 806 1-5, sowie DIN 1988 100-600 und DIN EN 1717 kann es zur Kontamination und daraus resultierender Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität kommen.
Diese Hygiene-Inspektion nach VDI/DVGW 6023 kann sowohl vor der Übergabe einer Neuanlage an den Anlagenbetreiber, als auch bei Bestandsanlagen angewendet werden.
Worin unterscheidet sich die Hygiene-Inspektion von einer Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung?
Während eine Hygiene-Inspektion grundsätzlich systemorientiert die potenziellen Risiken einer Trinkwasseranlage analysiert und bewertet, handelt es sich bei einer Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung um eine ereignisorientierte Maßnahme, welche insbesondere bei akuter Belastung des Trinkwassers durchgeführt werden muss.
Die Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung ist als fester Bestandteil der Ursachenermittlung, sowie Einschätzung der akuten Verbrauchergefährdung gesetzlich festgelegt und somit als verpflichtende Maßnahme gemäß §16 (7) TrinkwV durchzuführen.
Zusätzlich werden im Rahmen einer Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung verpflichtende Handlungsempfehlungen in Form eines Maßnahmenkatalogs ausgesprochen, die dem Anlagenbetreiber eine bestmögliche Anleitung zur Verfügung stellt, um eine nachhaltige Verbesserung der Trinkwasserqualität zu erzielen, damit das Wasser einwandfrei an den Endverbraucher abgegeben werden kann und eine Schädigung durch den täglichen Gebrauch nicht zu befürchten ist.
Wie kommt es überhaupt zur Kontamination von Trinkwasser-Installationen?
Grundsätzlich gilt: Bakterien wie z.B. Legionellen finden sich immer in unserem Wasser, denn Trinkwasser ist generell nicht steril, aber die Wasserqualität in Deutschland unterliegt strengen Kontrollen, damit eine Gefährdung von unserem Trinkwasser nicht zu befürchten ist.
Unser Wasserversorger liefert garantiert Trinkwasser mit einwandfreier Qualität über das kommunale Leitungsnetz bis zum Hausanschluss, ab diesem Punkt am Hauswasserzähler wird dem Anlagenbetreiber (UsI) die volle Verantwortung über den weiteren Verlauf der Trinkwasserqualität übertragen.
Und genau hier entstehen in in den meisten Fällen erst die Probleme mit dem Trinkwasser.
Unzureichene Wartungen der Trinkwasser-Installation, mangelhafte Reparaturen bzw. Teilsanierungen von Anlagenbereichen und das Problem mit dem größten Gefährdungspotenzial, Kontamination durch Stagnation.
Wasser muss stets in Bewegung bleiben, denn stehende Gewässer beginnen in kurzer Zeit die idealen Bedingungen für das Bakterienwachstum zu bilden.
Die Temperaturen in den Leitungen erreichen ideale Wachstumstemperaturen für Mikroorganismen, welche ihre Population bereits nach wenigen Stunden vervielfachen können. Mit zunehmender Zeit beginnt die Entwicklung der Bioflora, welche durch diverse Partikel der Sedimentablagerungen weitere Haftmöglichkeiten für den Biofilm an Rohrleitungswänden erzeugt. Je länger diese Stagnationsphasen andauern, desto stärker nimmt der vorhandene Biofilm zu und erhöht somit das Risiko einer Kontamination der Trinkwasser-Installation, wenn sich der angesetzte Biofilm z.B. durch erneute Strömung oder Platzmangel durch platzen im folgenden Leitungsnetz manifestiert.
Die Risiken der stagnationsbedingten Kontamination und Abhilfemaßnahmen
Nach den a.a.R.d.T. spricht man bereits nach 4 Stunden von einer Stagnation und nach 72 Stunden von einer bedenklichen Stagnation, von einer Betriebsunterbrechung spricht man bereits ab 4 Wochen ohne Wassernutzung. Spätestens ab diesem Zeitpunkt gilt es entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten, bevor der Betrieb wieder aufgenommen werden darf oder die Nutzung als Trinkwasser für den Endverbraucher empfehlenswert wäre.
Hierzu zählen unter anderem:
– Der vollständige und mehrfache Wasseraustausch innerhalb der gesamten Trinkwasser-Installation
– Ergänzende mechanische Spülung der Trinkwasser-Installation mit Luft-Wasser-Gemisch nach DIN EN 806-4, um manifestierten Biofilm in den Rohrleitungen zu entfernen und das potenzielle Risiko des Bakterienwachstums weitestgehend zu minimieren.
– Die mikrobiologische Untersuchung der Trinkwasser-Installation nach §5 TrinkwV, um einen Nachweis der einwandfreien Trinkwasserqualität zu erhalten. In medizinischen Einrichtungen gilt es zwingend auf den Indikatorparameter Pseudomonas aeruginosa zu untersuchen.
Sollte es bei der Übermittlung des Befunds einer erfolgten Trinkwasseruntersuchung zu mikrobiologischen Nachweisen mit Grenzwertüberschreitungen kommen, gilt es entsprechende Maßnahmen zur Ursachenermittlung und Gefahrenabwehr einzuleiten, welche auch beim Nachweis von Legionellen nach §16(7) TrinkwV in Form einer Gefährdungsanalyse bzw. in einer Risikoabschätzung nach § 51 (1) TrinkwV zu erfolgen haben.
Die zu erstellenden Gefährdungsanalysen bzw. Risikoabschätzungen sind zwingend nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines unabhängigen Gutachtens anzufertigen, die Umsetzung erfordert ein überdurchschnittliches Fachwissen und neben dem technischen Verständnis auch ein Bewusstsein für die Mikrobiologie im Trinkwasser, welche einen erheblichen Einfluss auf die Trinkwasserqualität haben.
Mikrobiologische und chemische Anforderungen für die Abgabe von Trinkwasser sind nach der Trinkwasserverordnung an allen Entnahmestellen einer Trinkwasser-Installation zu jeder Zeit zu erfüllen.
Sie können uns bei Rückfragen oder Unklarheiten gerne unverbindlich kontaktieren
Unsere kompetenten Sachverständigen nehmen sich gerne die nötige Zeit um Sie in all Ihren Angelegenheiten zu beraten
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