Professionelle Betreuung zur Einhaltung der Betreiberpflichten
Trinkwasserhygiene - Management
Gefährdungsanalysen bzw. Risikoabschätzungen gemäß TrinkwV, sowie weiterführende Legionellenuntersuchungen und mikrobiologische Stufenkontrollen, aber auch das Anlagen-Monitoring oder die Reinigung & Desinfektion der Trinkwasser-Installation zählen zu essenziellen Komponenten im Trinkwasserhygiene-Management.
Sowohl in der Wohnungswirtschaft, als auch gewerblichen und medizinischen Einrichtungen unterliegen Unternehmer oder sonstige Inhaber bestimmten Verantwortungen und gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der individuellen Endverbraucher.
Gemäß §14 TrinkwV sind Untersuchungen auf Legionellen und routinemäßige Untersuchungen der Trinkwasserqualität in fest vorgeschriebenen Intervallen durchzuführen. Bei mikrobiologischen Auffälligkeiten sind gesetzlich geregelte Vorkehrungen, aber auch Maßnahmen zum Schutz der Endverbraucher einzuleiten.
Trinkwasserhygiene-Management zur Einhaltung der Betreiberpflichten nach TrinkwV
Unser Trinkwasserhygiene-Management bietet Anlagenbetreibern bundesweite Unterstützung bei dem Erreichen eines hygienisch unbedenklichen Betriebes von Trinkwasseranlagen in Gebäuden der Wohnungswirtschaft, sowie öffentlichen Einrichtungen, als auch gewerblichen und industriellen Großanlagen.
Privat- und Wohnungswirtschaft
Auch die Wohnungswirtschaft unterliegt einer Untersuchungspflicht nach §14 TrinkwV, welche jeweils in einem Intervall alle 3 Jahre unaufgefordert zu erfolgen hat.
Die Regelung für sogenannte Großanlagen ist fest definiert:
Eine Warmwasserbereitungsanlage mit > 400Liter besitzt und/oder zwischen Ausgang des Warmwasserbereiters, jedoch mindestens an der weitesten entfernten Entnahmestelle, welche mehr als 3 Liter Warmwasser besitzt.
Die 3-Liter-Regel tritt in 95% aller Fälle bereits in einem Wohnhaus mit 3 Wohnparteien ein.
Öffentliche Einrichtungen
Zu öffentlichen Einrichtungen zählen alle Anlagen mit Wasserversorgung, welche sowohl ohne die Absicht der Gewinnerzielung, als auch einen wechselnden Personenkreis haben.
Schulen und Kitas, aber auch behördliche Einrichtungen werden meist fokussiert, jedoch zählen Jugendherbergen, Sportanlagen wie Turnhallen und Fitnessstudios, Justizvollzugsanstalten oder sonstige Gemeinschaftseinrichtungen auch zu öffentlichen Einrichtungen.
Gewerbe und industrie
Gewerbliche Einrichtungen ähneln im Aufbau in vielen Aspekten den öffentlichen Einrichtungen, auch die routinemäßigen Untersuchungen finden im jährlichen Intervall statt.
Hotels, Einkaufszentren, Bürogebäude und Logistikhallen, sowie Hersteller, Lieferer und Händler mit Lebensmitteln zählen u.a. zu gewerblichen Einrichtungen.
Industrieanlagen besitzen aufgrund der Personalmenge oftmals eigene Sozialbereiche mit eigener Trinkwasserversorgung und Duschmöglichkeiten für die Körperhygiene bis zu eigenen Wohnraumlösungen des Personals.
Medizinische Einrichtungen
Eine Besondere Sicherstellung der Betreiberpflichten stellen medizinische Einrichtungen wie Kliniken, Hospiz und Pflegeheime dar. Die Personengruppen zählen zur Hochrisikogruppe und unterliegen einem außerordentlichen Schutz der Patienten.
Neben Legionellenuntersuchungen sind auch mikrobiologische und chemische Untersuchungen ein wichtiger Aspekt der Wasserhygiene in medizinischen Einrichtungen.
Das Spektrum der Hygiene-Vorsorge ist sehr umfangreich und sollte ausschließlich Experten überlassen werden.
Sie können uns bei Rückfragen zu Trinkwasserhygiene-Management gerne unverbindlich kontaktieren
Unsere kompetenten Sachverständigen nehmen sich gerne die nötige Zeit um Sie in all Ihren Angelegenheiten zu beraten
Unsere Telefonzentrale:
Zentrale Hauptniederlassung
-
AQUA Sani Wasserhygiene
Am Kalkberg 1a
99869 Schwabhausen - 06166 / 205 08 36
- 0176 / 708 78 007
- info@aqua-sani.de