Professionelle Analyse der Mikrobiologie und Legionellen

Trinkwasseruntersuchung für Sie

Wir unterstützen Sie bei der richtigen Vorgehensweise einer normkonformen Trinkwasseruntersuchung mit Verstand und Einhaltung der Untersuchungsintervalle, damit Sie sich um die Angelegenheiten kümmern können, welche den Hauptteil Ihrer Zeit in Anspruch nehmen sollten.

Anlagenbetreiber unterliegen einer besonderen Verkehrssicherungspflicht zur Aufrechterhaltung der Betreiberpflichten. In der Wohnungswirtschaft liegt die Hauptverantwortung bei den Legionellenuntersuchungen,  gewerbliche und medizinische Einrichtungen unterliegen zusätzlich der Verantwortung zur Kontrolle der mikrobiologischen und chemischen Parameter im Kaltwasser.

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Welche gesetzliche Grundlage fordert die Trinkwasseruntersuchung in Trinkwasser-Installationen?

Mit dem Inkrafttreten der neuen Fassung Trinkwasserverordnung vom 1. November 2011 sind Inhaber und Betreiber von Trinkwasser-Installationen gemäß §14 b Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gesetzlich dazu verpflichtet, das Warmwasser in einer Trinkwasser-Großanlage regelmäßig im Turnus von 3 Jahren auf das Vorkommen von Legionellen hin zu untersuchen.

Ein- und Zweifamilienhäuser sind zwar von dieser Regelung ausgenommen, jedoch obliegen Vermieter solcher Einrichtungen der Verkehrssicherungspflicht und bei Verdacht können mikrobiologische Untersuchungen durch Mieter und das zuständige Gesundheitsamt gefordert werden. 

Von der Untersuchungspflicht betroffene Trinkwasser-Installationen sind bei einer Trinkwasserabgabe an die Öffentlichkeit mit wechselndem Personenkreis (z.B. Hotels, Schulen, Sportstätten, Bürogebäude, etc.) einmal jährlich zu überprüfen.

Bereits am 31.12.2013 hätte die Erstuntersuchung der gesetzlichen Legionellenprüfung in allen Großanlagen abgeschlossen sein müssen.

Am 09.01.2018 trat die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) mit der 4. Änderung zur Trinkwasserverordnung vom 03.01.2018  in Kraft.

Gemäß der neuen Trinkwasserverordnung dürfen Untersuchungen des Trinkwassers einschließlich deren Probenahmen nur noch von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.

Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen für eine regelkonforme Durchführung der Legionellenprüfung Ihrer Trinkwasseranlage

Die richtige Analyse von Trinkwasser für jede Anlagenutzung

Die orientierende Legionellen-Untersuchung dient der Ermittlung der hygienischen Situation Ihrer Warmwasserversorgungsanlage, sowie im Kaltwasser Ihrer Liegenschaft.

Weitergehende Legionellen-Untersuchung zur Ursachenklärung einer Legionellen-Kontamination nach Auflage durch das zuständige Gesundheitsamt auf Basis der technischen Regel DVGW W551. 

Die Untersuchung von mikrobiologischen Parametern wie Kolonienzahl 22/36°C, E.coli & coliforme Bakterien, Enterokokken, Pseudomonas bis zu Chlostridium perfingens.

Trinkwasseruntersuchung von chemischen Parameter

Chemische Untersuchungen von Trinkwasser nach UBA-Empfehlung dienen der fachgerechten Analyse und Auswertung der essentiellen Schwermetalle wie Eisen, Kupfer, Blei, Nickel und Mangan in der Trinkwasser-Installation.

Sie können uns für weitere Informationen zur Trinkwasseruntersuchung nach §14 TrinkwV gerne unverbindlich kontaktieren

Unsere kompetenten Sachverständigen nehmen sich gerne die nötige Zeit um Sie in all Ihren Angelegenheiten zu beraten

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Deutschlandweite Abdeckung für die Unterstützung zur Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten – auch in Ihrer Region