Zur Bundesweiten Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten

Risikoabschätzung Region Ost Deutschland

Unsere Risikoabschätzungen / Gefährdungsanalysen und weitere Leistungen der Trinkwasserhygiene für die Region in Ostdeutschland und Umkreis wie z.B. Erfurt, Jena, Leipzig und Dresden bei Nachweis von Legionellen im Trinkwasser werden zu Ihrer Zufriedenheit strengstens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Unsere Risikoabschätzungen (ehem. Gefährdungsanalysen) werden nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines unabhängigen Gutachtens gemäß VDI/DVGW 6023 Kat. A angefertigt, somit kann der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) diese anschließend dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegen.

Legionellen Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung

Kostenfreie Beratung & Angebotserstellung:

Gesetzliche Grundlage zur Durchführung einer Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist die Vorgabe aus der Trinkwasserverordnung.

Unter dem Paragraf §51 (1) TrinkwV wird verbindlich gefordert:

„..Wird dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber bekannt, dass der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten wird, hat dieser unverzüglich..:

  • dies dem Gesundheitsamt anzuzeigen, sofern ihm kein Nachweis darüber vorliegt, dass bereits die Anzeige durch das zuständige Labor erfolgt ist.
  • Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchzuführen lassen. Diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen.
  • Eine schriftliche Risikoabschätzung (ehem. Gefährdungsanalyse) unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamts „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung – Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen“ zu erstellen oder erstellen zu lassen.
  • Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der genannten Empfehlungen des Umweltbundesamts zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind“. 

Beim Erreichen oder einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen mit mehr als 100 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten ) ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 51 (1) Trinkwasserverordnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse und/oder weitere Gefahrenabwehrmaßnahmen für die betroffene Anlage durchzuführen.

Unsere Mitarbeiter für die Region Ost betreuen die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Unsere Einzugsgebiete umfassen somit auch Gotha bis Weimar über Erfurt und Jena, sowie von Leipzig bis nach Dresden und Chemnitz

Besitze ich eine Großanlage nach Trinkwasserverordnung und muss ich meine Anlage auf Legionellen untersuchen lassen?

Früher wurde die Definition oft als Vorwand verwendet, um Betreiberpflichten zu umgehen. Doch mit der Aktualisierung der Trinkwasserverordnung am 23. Juni 2023 erhielt der Begriff „Großanlage“ eine genauere Definition. Gemäß den Vorgaben des §31 (1) Nr. 1 TrinkwV 2023 sind Betreiber von Gebäudewasserversorgungsanlagen, die gewerblich genutzt werden, nun verpflichtet, eine systematische Untersuchung auf Legionellen durchzuführen.

1. sich in einer Wasserversorgungsanlage eine Anlage zur Trinkwassererwärmung befindet mit

   a) einem Speicher-Trinkwassererwärmer/Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit Füllvolumen
        von mehr als 400 Litern, oder

    b) einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Trinkwasserleitung zwischen dem Abgang
         des Trinkwassererwärmers und der entferntesten Entnahmestelle für Trinkwasser.
         (hierbei kann als Richtwert angenommen werden, dass dies bereits bei einem 3-Familienhaus greift)

2. sich in der Wasserversorgungsanlage Duschen oder andere Einrichtungen befinden, in denen es
     zu einer Vernebelung von Trinkwasser kommt, und

3. die Wasserversorgungsanlage sich nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus befindet.

Auch erfolgte eine vereinfachte Formulierung für die nötigen Untersuchungsintervalle, damit Anlagenbetreiber die zu veranlassenden Untersuchungen einfacher nachvollziehen können. Absatz 2 deutet zusammengefasst darauf, dass Betreiber ab der Größe eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohnungen alle 3 Jahre eine orientierende Legionellenuntersuchung und Betreiber anderer gewerblichen oder öffentlichen Einrichtungen diese Untersuchung in jährlichen Intervallen zu einer Prüfung verpflichtet sind. Das zuständige Gesundheitsamt kann jedoch Ausnahmeregelungen für die jährliche Untersuchung gewerblicher Einrichtungen einräumen.

Legionellen im Trinkwasser? Risikoabschätzung nach §51 ehem. Gefährdungsanalyse §16 (7) TrinkwV für Ostdeutschland

AQUA Sani Wasserhygiene
Regionalverwaltung Ost:

Mönchelsstraße 14, 99867 Gotha

Rufnummer: 03621 / 829 371-0

Mobil: 0176 / 708 78 007

E-Mail: team.ost@aqua-sani.de

Sie können uns bei Rückfragen oder weitere Informationen gerne unverbindlich kontaktieren

Unsere kompetenten Sachverständigen nehmen sich gerne die nötige Zeit um Sie in all Ihren Angelegenheiten zu beraten

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Bundesweite Abdeckung für die Unterstützung zur Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten – auch in Ihrer Region