Normkonforme Untersuchung auf Legionellen durch Fachpersonal
Legionellenuntersuchung nach TrinkwV
Weitergehende Legionellenuntersuchung: Die akkreditierte Legionellenuntersuchung wurde mit dem Inkrafttreten der neuen Fassung Trinkwasserverordnung vom 1. November 2011 auf bundesweiter Ebene revolutioniert. Inhaber und Betreiber von Trinkwasser-Installationen gemäß §14 b Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind seither gesetzlich dazu verpflichtet, das Warmwasser in einer Trinkwasser-Großanlage regelmäßig im Turnus von 3 Jahren auf das Vorkommen von Legionellen hin zu untersuchen.
Ein- und Zweifamilienhäuser sind zwar von dieser Regelung der Legionellenuntersuchung ausgenommen, jedoch obliegen Vermieter solcher Einrichtungen der Verkehrssicherungspflicht und bei Verdacht können mikrobiologische Untersuchungen durch Mieter und das zuständige Gesundheitsamt gefordert werden.
Von der Untersuchungspflicht betroffene Trinkwasser-Installationen sind bei einer Trinkwasserabgabe an die Öffentlichkeit mit wechselndem Personenkreis (z.B. Hotels, Schulen, Sportstätten, Bürogebäude, etc.) einmal jährlich zu überprüfen.
Bereits am 31.12.2013 hätte die Erstuntersuchung der gesetzlichen Legionellenuntersuchung in allen Großanlagen abgeschlossen sein müssen.
Am 09.01.2018 trat die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) mit der 4. Änderung zur Trinkwasserverordnung vom 03.01.2018 in Kraft.
Gemäß der neuen Trinkwasserverordnung dürfen Untersuchungen des Trinkwassers einschließlich deren Probenahmen nur noch von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Am 23.06.2024 trat die neue und aktuelle Fassung der TrinkwV in Kraft, diese hat eine entsprechende Definition unter §31 (1) Nr. 1 TrinkwV 2023 verfasst, somit sind Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage, sofern es im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben, eine systemische Untersuchung auf den Parameter Legionellen zu untersuchen, wenn
1. sich in einer Wasserversorgungsanlage eine Anlage zur Trinkwassererwärmung befindet mit
a) einem Speicher-Trinkwassererwärmer/Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit Füllvolumen
von mehr als 400 Litern, oder
b) einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Trinkwasserleitung zwischen dem Abgang
des Trinkwassererwärmers und der entferntesten Entnahmestelle für Trinkwasser.
(hierbei kann als Richtwert angenommen werden, dass dies bereits bei einem 3-Familienhaus greift)
2. sich in der Wasserversorgungsanlage Duschen oder andere Einrichtungen befinden, in denen es
zu einer Vernebelung von Trinkwasser kommt, und
3. die Wasserversorgungsanlage sich nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus befindet.
Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen für eine regelkonforme Durchführung der Legionellenprüfung Ihrer Trinkwasseranlage und sorgen für eine normkonforme Durchführung mit Auswertung durch akkreditierte Trinkwasserlabore in ganz Deutschland.
Verlassen Sie sich als Anlagenbetreiber auf die professionelle Abwicklung und Durchführung durch eine Fachfirma für Wasserhygiene.
Orientierende Legionellenuntersuchung
Um die gesetzlich vorgeschriebene hygienischen Sicherheit Ihrer Warmwasserversorgungsanlage zu gewährleisten ist die orientierende Legionellen-Untersuchung unersetzlich.
Hiermit erhalten Sie mit dem Befund ein abschließendes Gutachten mit Nachweis für das Gesundheitsamt.
Die orientierende Legionellenuntersuchung bietet die Möglichkeit einer quantitativen Bewertung einer Warmwasserversorgungsanlage und reicht im einfachen Umfang meist aus, um die Qualität des Warmwassers festzustellen.
Wichtig: Der Umfang der orientierenden Legionellenuntersuchung richtet sich nicht nach der Anzahl der Wohnungen, sondern ausschließlich nach der Anzahl der vorhandenen Steigleitungen für Warmwasser.
Weitergehende Legionellenuntersuchung
Wenn es dennoch zu einer Überschreitung des technischen Maßnahmewerts für Legionellen gekommen ist, wird das zuständige Gesundheitsamt die weitergehende Legionellen-Untersuchung zur Ursachenklärung einer Legionellen-Kontamination auf Basis der technischen Regel DVGW W551 fordern.
Um hierbei nicht unnötige Kosten für unzureichende und daraus wiederholende Untersuchungen entstehen zu lassen, gilt es Fachpersonal mit diesen Aufgaben zu betreuen.
Durch besondere Sachkunde und erlangtes Fachwissen werden die richtigen Probenahmestellen gewählt, somit wird ein ausreichende Untersuchungsumfang und somit die bestmögliche Ursachenklärung realisiert.
Zu bedenken: Spätestens hier werden auch Kaltwasserproben auf Legionellen zum Thema, denn durch unverhältnismäßige Erwärmung im Kaltwasser über 25°C kommt es ebenfalls zu unerwünschtem Wachstum von Legionellen.
Unsere unterschiedlichen Analysen von Trinkwasser für jede Anlagenutzung
Die orientierende Legionellen-Untersuchung dient der Ermittlung der hygienischen Situation Ihrer Warmwasserversorgungsanlage, sowie im Kaltwasser Ihrer Liegenschaft.
Weitergehende Legionellen-Untersuchung zur Ursachenklärung einer Legionellen-Kontamination nach Auflage durch das zuständige Gesundheitsamt auf Basis der technischen Regel DVGW W551.
Die Untersuchung von mikrobiologischen Parametern wie Kolonienzahl 22/36°C, E.coli & coliforme Bakterien, Enterokokken, Pseudomonas bis zu Chlostridium perfingens.
Trinkwasseruntersuchung von chemischen Parameter
Chemische Untersuchungen von Trinkwasser nach UBA-Empfehlung dienen der fachgerechten Analyse und Auswertung der essentiellen Schwermetalle wie Eisen, Kupfer, Blei, Nickel und Mangan in der Trinkwasser-Installation.
Sie können uns bei Rückfragen oder für weitere Informationen gerne unverbindlich kontaktieren
Unsere kompetenten Sachverständigen nehmen sich gerne die nötige Zeit um Sie in all Ihren Angelegenheiten zu beraten
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