Willkommen bei AQUA Sani Wasserhygiene

Professionelle Dienstleistungen im Bereich der Trinkwasserhygiene

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, doch für Sie momentan ein Problem?

Sie sind Eigentümer einer Immobilie, Betreiber oder Verwalter einer prüfpflichtigen Trinkwasseranlage gemäß §§28-31 Trinkwasserverordnung bzw. DVGW W551-1?

Aufgrund von Problemen mit z.B. Legionellen in der Trinkwasser-Installation bereits mit dem Gesundheitsamt konfrontiert?

Sie möchten sich nun genauer über die notwendigen Schritte informieren, suchen professionelle Unterstützung für die Erstellung einer Risikoabschätzung (ehem. Gefährdungsanalyse) oder benötigen bereits effektive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr wie z.B. Legionellen?

Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Wir garantieren eine 1:1-Betreuung durch unsere Experten, jederzeit!

Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Beratung, wir nehmen uns gerne die nötige Zeit!

Aufklärung und Unterstützung in der Trinkwasserhygiene aus Überzeugung

Viele Anlagenbetreiber suchen verzweifelt ein qualifiziertes und verlässliches Sanitärunternehmen, welches die Probleme im Bereich mit Legionellen, Pseudomonas aeruginosa oder anderen Bakterien im Trinkwasser beseitigt, jedoch sind diese Unternehmen meist bereits mit der technischen Instandsetzung von Anlagen vollkommen ausgelastet oder nicht qualifiziert für die hygienische Sanierung von Trinkwasser-Installationen, sowie der Erstellung einer Risikoabschätzung für Trinkwasseranlagen bei Legionellen.

Zu unseren primären Dienstleistungen zählen die ausführliche Beratung zur Hygiene im Trinkwasser und Maßnahmen bei Legionellen im Trinkwasser bis zu vollständigen Hygienekonzepten für Anlagenbetreiber, die Erstellung professioneller Risikoabschätzungen nach §51 für Trinkwasseranlagen (ehem. Gefährdungsanalysen gemäß §16(7) TrinkwV) bei Legionellen im Trinkwasser und die fachgerechte Legionellenbekämpfung oder die Beseitigung von mikrobiologischen Verunreinigungen von Trinkwasser-Installationen.

Unsere Risikoabschätzungen verfolgen das Ziel der nachhaltigen Beseitigung von Legionellen und anderen Keimen im Trinkwasser, sowie weiteren hygienisch-technischen Problemen in Trinkwasseranlagen. Sie erhalten von unseren Experten die notwendige Unterstützung, damit Sie die Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten gemäß Trinkwasserverordnung sorgenfrei und rechtzeitig realisieren können. Bundesweit für Sie im Einsatz.

In der Wohnungswirtschaft, gewerblichen und medizinischen Einrichtungen unterliegen Unternehmer oder sonstige Inhaber gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Endverbraucher. Water Safety Plan (WSP), Gefährdungsanalysen uvm.

Risikoabschätzungen für Trinkwasser-Installationen(ehem.Gefährdungsanalyse) bei Legionellen und anderen mikrobiologischen Auffälligkeiten durch zertifizierte Sachverständige für Trinkwasserhygiene.

Beratung und Unterstützung bei der fachgerechten Planung für eine korrekte Umsetzung der Trinkwasseruntersuchung in Trinkwasser-Installationen über akkreditierte Labore nach §39 TrinkwV.

Wird der technische Maßnahmewert für Legionellen wiederholt überschritten hilft nur noch die hygienische Sanierung der Trinkwasser-Installation zur effektiven Beseitigung des Biofilms.

Was ist zu tun bei Legionellen oder anderen Bakterien im Trinkwasser?

Leitfaden Trinkwasserhygiene bei Nachweis von Legionellen

Die Trinkwasserhygiene erfährt seit vielen Jahren eine stets wachsende Relevanz, mit den größten Veränderungen seit der zweiten Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 14.12.2012, welche die Verantwortung der  Anlagenbetreiber damals eindeutig konkretisierte, wurde über den Lauf der Zeit weitere Anpassungen der Trinkwasserverordnung vorgenommen.

Mit der am 15.12.2017 erfolgten Novellierung der Trinkwasserverordnung erfolgte eine weitreichende Änderung, welche nun die Labore mit der automatischen Übermittlung der Laborbefunde gesetzlich verpflichtete, dass Überschreitungen des technischen Maßnahmenwertes an die zuständigen Gesundheitsämter zu übermitteln.

Mit der zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung wurde am 23.06.2023 kürzlich wieder eine Vielzahl von Änderungen rechtskräftig, darunter die Anpassung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen auf <100 KBE/100ml, wodurch selbst das Erreichen dieses Wertes bereits die Handlungsaufforderung der erforderlichen Maßnahmen einleitet. Der Begriff Gefährdungsanalyse von §16 (7) TrinkwV wird durch den Begriff der Risikoabschätzung nach §51 Nr. 3 TrinkwV ersetzt.

Kommt es bei einer orientierenden Legionellenuntersuchung nach §31 TrinkwV zu einer meldepflichtigen Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen im Trinkwasser, gilt es gemäß §51 der Trinkwasserverordnung unaufgefordert Maßnahmen darunter die Risikobewertung der mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlagen zur Ursachenermittlung und Mängelbeseitigung, sowie dem Schutz der Endverbraucher zu ergreifen.

Diese 4 Schritte bilden einen Leitfaden für Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) nach Erhalt eines positiven Befunds auf Legionellen im Trinkwasser.

1. Meldung an das Gesundheitsamt und die weitere Vorgehenweise

Nach Erhalt eines positiven Befundes mit Überschreitung des technischen 
Maßnahmenwertes für Legionellen im Trinkwasser wird das Gesundheitsamt seit dem 09.01.2018 automatisch durch das ausführende Trinkwasserlabor über den Befund informiert.

Je nach Höhe der Belastung kann die Wartezeit bis zu einer Rückmeldung variieren, hier ist es von Vorteil als UsI bereits proaktiv den Dialog mit dem Gesundheitsamt oder auch Fachfirmen wie uns zu suchen.

2. Mieter-Information anfertigen und unverzüglich aushändigen

Im Rahmen der Gefahrenabwehr und dem Schutz der Endverbraucher sind unverzüglich alle Bewohner der betroffenen Einrichtung über den Befund der Legionellenuntersuchung zu informieren.

Diese Information muss mindestens in Papierform als Aushang ausgefertigt sein.

Eine unzureichende oder fehlende Informationsweitergabe wird gemäß §§828 ff. BGB im Schadensfall sogar als Straftat bewertet und geahndet!

3. Proaktiv handeln ohne Rückmeldung durch das Gesundheitsamt abzuwarten

Das Gesundheitsamt wird mit dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber(UsI) in Kontakt treten und die Vorgehensweise mitteilen, um das Gefährdungspotenzial zu minimieren. 

In dieser Anzeige nach §51 TrinkwV wird erläutert, dass die Erarbeitung einer Risikoabschätzung erforderlich ist, eine weitergehende Legionellenuntersuchung und sonstige Maßnahmen zum Schutz der Endverbraucher

Die Eigenständige und unaufgeforderte Einleitung der erforderlichen Maßnahmen ist auch ohne Aufforderung durch die Überwachungsbehörde durchzuführen!

Die Gesundheit der Endverbraucher liegt in der Verantwortung des UsI und ist bereits im Infektionsschutz §37 IfSG geregelt.

4. Maßnahmen der Gefahrenabwehr gemäß §51 TrinkwV unverzüglich einleiten

Spätestens jetzt gilt es mit effektiven Maßnahmen die mikrobiologische Belastung zu beseitigen.

Legionellen und andere pathogene Bakterien im Trinkwasser wachsen im manifestierten Biofilm, dieser bietet ausreichend Nährstoffe für ein unkontrolliertes Wachstum, die Maßnahmen sind mit System durchzuführen. 

Die erforderliche Risikoabschätzung (ehem. Gefährdungsanalyse) dient der Erstellung eines geeigneten Maßnahmenkatalogs zur technischen Optimierung der Trinkwasser-Installation, damit auch ein erneutes Auftreten von Legionellen in Zukunft nicht mehr zu befürchten ist.

Thermische Desinfektionen sind weder nachhaltig noch zielführend, hier sind im Zweifelsfall Fachfirmen zur Unterstützung zu kontaktieren, um die Kontamination möglichst nachhaltig zu beseitigen.

Keine versteckten Kosten

Angebote für unsere Risikoabschätzung & weitere Dienstleistungen mit Festpreisgarantie, für telefonische Erstberatung wird nichts berechnet.

Kompetente Beratung

Die Beratung erfolgt ausschließlich in 1:1-Betreuung durch unsere zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene.

24/7 Support

Unser Support-Team bietet Ihnen jederzeit Hilfestellung, in Notfällen auch am Wochenende.

bundesweit für Sie im Einsatz

Unser Einzugsgebiet umfasst die gesamte Region der Bundesrepublik Deutschland mit strategischen Standorten zur bundesweiten Verfügbarkeit

Die Lösung Ihres Problems hat für uns von AQUA Sani Wasserhygiene höchste Priorität

Unser Versprechen an Sie

Ihr Anliegen bedeutet uns sehr viel, daher versprechen wir stets gewissenhafte Leistungen und bundesweite Anerkennung unserer Risikoabschätzungen für Trinkwasseranlagen nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023-2. Verschwiegenheit und Diskretion gegenüber dritten für eine absolute Neutralität steht an oberster Stelle. Die oftmals hochsensiblen Informationen dienen ausschließlich der Bestandsaufnahme zu Ihrer Unterstützung und Angebotserstellung. 

weitere Kontaktmöglichkeiten

Bundesweite Abdeckung für die Unterstützung zur Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten – auch in Ihrer Region in ganz Deutschland

Sie können uns auch gerne direkt und vollkommen unverbindlich kontaktieren

Unsere kompetenten Sachverständigen nehmen sich gerne die nötige Zeit, um Sie in jeder Ihrer Angelegenheiten zu beraten

Telefonzentrale:

Unser mobiler Sofortkontakt & WhatsApp:

Unser Netzwerk sorgt für Ihre Sicherheit

Eine starke Gemeinschaft für Ihre Unterstützung bei der Einhaltung der Betreiberpflichten.

 
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