Legionellen im Trinkwasser erfordern umgehende Handlungen

Gefährdungsanalyse §16 (7) TrinkwV

Die Erstellung einer Gefährdungsanalyse ist dann notwendig, wenn es im Rahmen der orientierenden Legionellenuntersuchung zu einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen kommt. 

Wir bieten Ihnen eine unkomplizierte Möglichkeit zur Erstellung einer normkonformen Gefährdungsanalyse gemäß §16 (7) TrinkwV nach einem Befall durch Legionellen.

Dieser Wert von 100KBE (KBE = koloniebildende Einheiten) darf in keiner Probe überschritten werden. Inhaber oder Betreiber einer Großanlage sind gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Gefährdungsanalyse für die betroffene Anlage durchzuführen.

Allgemeine Gefährdungsanalyse bei Legionellen im Trinkwasser

Warum kann eine Gefährdungsanalyse nach Befall mit Legionellen nicht durch eine Checkliste ersetzt werden?

Eine Gefährdungsanalyse ist zwingend nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines unabhängigen Gutachtens anzufertigen und dem zuständigen Gesundheitsamt anschließend vorzulegen. 

Der ausführende Sachverständige muss zudem auch die notwendige Befähigung nach VDI/DVGW 6023 Kat. A erlangt haben, sonst wird die Gefährdungsanalyse vom zuständigen Gesundheitsamt nicht anerkannt.

Unsere Gefährdungsanalysen entsprechen den Forderungen durch das Umweltbundesamt UBA, erfüllen die Kriterien der VDI/6023 Blatt 1 somit zugleich dem Erscheinungsbild der VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2.

Zusätzlich bieten unsere Gefährdungsanalysen weitreichende Aufklärung der hygienischen Einflüsse durch technische Mängel von Trinkwasser-Installationen, welche auch die Kaltwasser-Komponenten beinhalten, dieser Faktor wird bei den den meisten der erstellten Gefährdungsanalysen durch unsere Mitbewerber leider noch immer ausgelassen.

Die Durchführung einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist gesetzlich in der Trinkwasserverordnung geregelt

Unter dem Paragraf §16 (7) TrinkwV wird verbindlich gefordert:

„..Wird dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber bekannt, dass der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten wird, hat dieser unverzüglich..:

  • Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchzuführen lassen. Diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen.

     

  • Eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen.

     

  • Maßnahmen durchzuführen oder durchzuführen lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind“.

Sie können uns für genauere Informationen zur Gefährdungsanalyse gerne unverbindlich kontaktieren

Unsere kompetenten Sachverständigen nehmen sich gerne die nötige Zeit um Sie in all Ihren Angelegenheiten zu beraten

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