Bei Überschreitung des Legionellen-Maßnahmenwerts

Gefährdungsanalyse Trinkwasser Untersuchung


Gefährdungsanalyse Trinkwasser Untersuchung jetzt beauftragen! Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Unternehmer und sonstige Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, das Trinkwasser regelmäßig überprüfen zu lassen. Wurde bei solch einer Überprüfung ein Legionellenwert oberhalb der Maßnahmengrenze festgestellt, die sich auf 100 KBE/100 ml Trinkwasser beziffert, sind eine Analyse und Untersuchung fällig. Den rechtlichen Rahmen dafür stellt der Gesetzgeber ebenso wie die Intervalle für generelle Trinkwasserüberprüfungen.

Umfassende Dokumentation und fachmännische Prüfung erforderlich

Geregelt sind die Vorgaben in einer Empfehlung des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2012. Die da genannte Reihenfolge kann abweichen, nicht aber die Dokumentations- und Besichtigungspflicht. Besichtigungen haben stets unter hygienischen und technischen Aspekten zu erfolgen, die Ergebnisse dieser gehören umfassend dokumentiert.

An die Prüfung gekoppelte Unterlagen und Dokumentationen sind:

– Wartungsprotokolle
– Planung und Ausführung der Trinkwasserinstallation
– gegebenenfalls Brandschutzunterlagen
– gegebenenfalls bereits zuvor stattgefundene hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen

Sofern bestimmte Unterlagen nicht vorliegen, sind diese im Zuge der Gefährdungsanalyse zu erstellen.

Kommunikationspflicht auf Seiten der Anlagenbetreiber

Wurde eine Gefährdung identifiziert, ist unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren. Des Weiteren muss der Betreiber an die Trinkwasserversorgung angeschlossene Verbraucher, beispielsweise Mietparteien in einem Mehrfamilienhaus, davon in Kenntnis setzen. Damit einher gehen entsprechende Einschränkungen der Trinkwasserversorgung.

Parallel dazu ist ein sachkundiger Dienstleister entsprechend der VDI-Richtlinie 6023 zu beauftragen. Nur diese sind in der Lage eine gültige Gefährdungsanalyse Trinkwasser & Trinkwasser Untersuchung zu erstellen beziehungsweise durchzuführen. Sowohl der Dienstleister als auch der Betreiber müssen konsequent ihren Dokumentations- und Informationspflichten nachkommen, sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber den zuständigen Behörden. Letzteren ist zudem Mitteilung zu erstatten, welche Maßnahmen ergriffen wurden. Betreiber stehen in der Pflicht, die Nachprobung innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist durchführen zu lassen.

So läuft eine Gefährdungsanalyse Trinkwasser & Untersuchung in der Praxis ab

Selbstverständlich besteht eine konsequente Kommunikation gegenüber uns als Fachmann und den uns beauftragenden Kunden beziehungsweise Betreibern.

Gefährdungsanalyse Trinkwasser Untersuchung

Im Regelfall beginnt eine Gefährdungsanalyse Trinkwasser Untersuchung mit der Besichtigung vor Ort. Dabei bekommt der Betreiber auch eine detaillierte Aufklärung über die Ursachen des zu hohen Legionellengehalts. Diese können beispielsweise damit begründet sein, dass sich die Aufbereitungsanlage nicht regelmäßig auf einen Wert von über 60 °C erhitzt. Bei Temperaturen von rund 70 °C sterben Legionellen konsequent ab, weshalb das Hochfahren der Temperatur normalerweise einmal wöchentlich automatisiert durch die Anlage selbst stattfinden sollte.

Nach der Ortsbesichtigung wird der Fachmann zudem feststellen, ob betriebstechnische, bautechnische oder planerische Mängel an der Anlage vorliegen und wie sich diese beheben lassen, um zu hohe Legionellenwerte künftig zu verhindern. Er identifiziert Maßnahmen, die nun zur Beseitigung der Legionellen dringend notwendig sind. Von allein wird der Keimbefall nicht verschwinden, folglich gehört die Anlage auch entsprechend den gesetzlichen Richtlinien desinfiziert.

Entsprechend des gesundheitlichen Risikos wird ein Zeit- und Maßnahmenplan erstellt. Dabei werden gegebenenfalls verschiedene Maßnahmen zum weiteren Vorgehen priorisiert, auch um Auflagen und Fristen durch das zuständige Bundesamt einzuhalten.

Ein Sachverständiger muss bei einem zu hohen Legionellenwert prüfen, ob die Anlage regelkonform betrieben wurde. Falls nicht ist es dessen Aufgabe sicherzustellen, dass fortan wieder ein regelkonformer Betrieb stattfindet.

Gefährdungsanalyse Trinkwasser Untersuchung? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Nach Verdacht oder Feststellung einer Verunreinigung ist auf Seiten der Betreiber beziehungsweise Eigentümer keine Zeit zu verlieren. Wir leiten als qualifiziertes und zertifiziertes Fachpersonal sofort alle notwendigen Schritte ein und besprechen die Maßnahmen mit den Anlagenbetreibern. Betreiber dürfen ohne entsprechende Zertifizierung keine eigenständigen Prüfungen anstellen – diese sind zum Schutz der Gesundheit immer auf den Fachmann zu übertragen! Wir empfehlen bei einer notwendigen Gefährdungsanalyse eine sofortige Terminvereinbarung mit unserem Expertenteam!

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