Zur Bundesweiten Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten

Einzugsgebiet der Region Stuttgart

Unsere Gefährdungsanalysen bzw. Risikoabschätzungen und weitere Leistungen der Trinkwasserhygiene für die Region Stuttgart und Umkreis bei Nachweis von Legionellen im Trinkwasser werden zu Ihrer Zufriedenheit strengstens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Unsere Gefährdungsanalysen / Risikoabschätzungen werden nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines unabhängigen Gutachtens gemäß VDI/DVGW 6023 Kat. A angefertigt, somit kann der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) diese anschließend dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegen.

Gesetzliche Grundlage zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist die Vorgabe aus der Trinkwasserverordnung.

Unter dem Paragraf §16 (7) TrinkwV bzw. nunmehr §51 (1) TrinkwV wird verbindlich gefordert:

„..Wird dem Unternehmer oder sonsigen Inhaber bekannt, dass der technische Maßnahmewert für Legionellen überschritten wird, hat dieser unverzüglich..:

  • Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchzuführen lassen. Diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen.
  • Eine Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung zu erstellen oder erstellen zu lassen.
  • Maßnahmen durchzuführen oder durchzuführen lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind“. 

Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewerts für Legionellen mit mehr als 100 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten ) ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 16 (7) Trinkwasserverodnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung und/oder weitere Gefahrenabwehrmaßnahmen für die betroffene Anlage durchzuführen.

Unsere Einzugsgebiete umfassen somit auch die Region Tübingen bis Ingolstadt über Göppingen und Ulm.

Legionellen? Gefährdungsanalyse Trinkwasser nach §16 (7) TrinkwV bzw. Risikoabschätzung §51 (1) für Stuttgart und Umkreis

AQUA Sani Wasserhygiene
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