Zur Bundesweiten Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten
Einzugsgebiet Region Frankfurt am Main
Wenn Sie als Anlagenbetreiber eine professionelle Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung und/oder weitere Leistungen der Trinkwasserhygiene für die Region Frankfurt und Umkreis aufgrund von einem Nachweis von Legionellen im Trinkwasser benötigen, dürfen Sie sich gerne vollkommen unverbindlich mit uns in Kontakt setzen.
Unsere Gefährdungsanalysen / Risikoabschätzungen werden nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines unabhängigen Gutachtens gemäß VDI/DVGW 6023 Kat. A angefertigt, somit kann der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) diese anschließend dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegen.
Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung nach TrinkwV und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Raum Frankfurt bei Legionellen im Trinkwasser
Die Ausarbeitung einer Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung durch uns erfolgt stets strengstens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, somit liefern wir Ihnen Ergebnisse mit nützlichen Maßnahmenkatalogen zu Ihrer Zufriedenheit.
Gesetzliche Grundlage zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist die Vorgabe aus der Trinkwasserverordnung.
Unter dem Paragraf §16 (7) TrinkwV bzw. nunmehr §51 (1) TrinkwV wird verbindlich gefordert:
„..Wird dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber bekannt, dass der technische Maßnahmenwert für Legionellen im Trinkwasser überschritten wird, hat dieser unverzüglich..:
- Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchzuführen lassen. Diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen.
- Eine Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung zu erstellen oder erstellen zu lassen.
- Maßnahmen durchzuführen oder durchzuführen lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind“.
Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen mit mehr als 100 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten ) ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 16 (7) Trinkwasserverordnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung und/oder weitere Gefahrenabwehrmaßnahmen für die betroffene Anlage durchzuführen.
Unsere Einzugsgebiete umfassen neben Frankfurt am Main selbstverständlich auch den überregionalen Umkreis, somit auch die Region Koblenz bis Würzburg über Gießen und Marburg bis Darmstadt.
Legionellen? Gefährdungsanalyse Trinkwasser nach §16 (7) TrinkwV bzw. Risikoabschätzung §51 (1) für Frankfurt und Umkreis
AQUA Sani Wasserhygiene
Regionalverwaltung Süd:
Zentrale: 06166 / 205 08 36
Mobil: 0176 / 708 78 007
E-mail: team.sued@aqua-sani.de
Sie können uns bei Rückfragen oder weitere Informationen gerne unverbindlich kontaktieren
Unsere kompetenten Sachverständigen nehmen sich gerne die nötige Zeit um Sie in all Ihren Angelegenheiten zu beraten
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