Zur Bundesweiten Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten

Einzugsgebiet der Region Aschaffenburg & Südhessen

Sie sind Unternehmer oder sonstiger Inhaber(kurz UsI) einer prüfpflichtigen Trinkwasseranlage und benötigen eine Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung und/oder weitere Leistungen der Trinkwasserhygiene für die Region Aschaffenburg und Umkreis (Südhessen) aufgrund von einem Nachweis von Legionellen im Trinkwasser?

Machen Sie sich hier einen ersten Überblick rund um das Thema Trinkwasserhygiene, Ihre Verantwortung als Anlagenbetreiber, sowie unserem Angebot für Ihre kostenfreie Erstberatung durch unsere Sachverständigen, sollten wir Ihr Interesse geweckt haben. 

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Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung gemäß TrinkwV und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Legionellen in Aschaffenburg und Umkreis

Die Ausarbeitung einer Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung  durch uns erfolgt stets strengstens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, somit liefern wir Ihnen Ergebnisse mit nützlichen Maßnahmenkatalogen zu Ihrer Zufriedenheit.

Gesetzliche Grundlage zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist die Vorgabe aus der Trinkwasserverordnung.

Unter dem Paragraf §16 (7) TrinkwV bzw. nunmehr §51 (1) TrinkwV wird verbindlich gefordert:

„..Wird dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber bekannt, dass der technische Maßnahmenwert für Legionellen im Trinkwasser überschritten wird, hat dieser unverzüglich..:

  • Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchzuführen lassen. Diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen.
  • Eine Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung zu erstellen oder erstellen zu lassen.
  • Maßnahmen durchzuführen oder durchzuführen lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind“. 

Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen mit mehr als 100 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten ) ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 16 (7) Trinkwasserverordnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung und/oder weitere Gefahrenabwehrmaßnahmen für die betroffene Anlage durchzuführen.

Unsere Einzugsgebiete umfassen neben Aschaffenburg selbstverständlich auch den überregionalen Umkreis, somit auch die Region Miltenberg bis Wertheim über Fulda bis Hanau.

Legionellen? Gefährdungsanalyse Trinkwasser nach §16 (7) TrinkwV bzw. Risikoabschätzung §51 (1) fürAschaffenburg und Umkreis

AQUA Sani Wasserhygiene
Regionalverwaltung Süd:

Zentrale: 06166 / 205 08 36

Mobil: 0176 / 708 78 007

E-mail: team.sued@aqua-sani.de

Sie können uns bei Rückfragen oder Unklarheiten gerne unverbindlich kontaktieren

Unsere kompetenten Sachverständigen nehmen sich gerne die nötige Zeit um Sie in all Ihren Angelegenheiten zu beraten

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