Gefährdungsanalysen, Risikoabschätzungen und Maßnahmen bei Kontamination in Trinkwasseranlagen

Zur Bundesweiten Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten

Risikoabschätzung Einzugsgebiet Erfurt

Unsere Risikoabschätzungen (ehem. Gefährdungsanalyse) und weitere Leistungen im Bereich der Trinkwasserhygiene für die Region Erfurt und Umkreis bei Nachweis einer Kontamination durch Legionellen im Trinkwasser werden zu Ihrer Zufriedenheit strengstens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.

 Unsere Gefährdungsanalysen bzw. Risikoabschätzungen werden nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines unabhängigen Gutachtens gemäß VDI/DVGW 6023 Kat. A angefertigt, somit kann der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) diese anschließend dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegen und entsprechende Maßnahmen zur Behebung der Kontamination einleiten lassen.

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Kostenfreie Beratung & Angebotserstellung:

Anforderungen an die Betreiber einer Großanlage für die Erstellung einer Risikoabschätzung bei Legionellen

Die gesetzliche Grundlage zur Durchführung einer Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist Vorgabe aus der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung vom 23.06.2023.

Unter dem Paragraf §51 (1) TrinkwV wird verbindlich gefordert:

„..Wird dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber bekannt, dass der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten wird, hat dieser unverzüglich..:

  • dies dem Gesundheitsamt anzuzeigen, sofern ihm kein Nachweis darüber vorliegt, dass bereits die Anzeige durch das zuständige Labor erfolgt ist.
  • Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchzuführen lassen. Diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen.
  • Eine schriftliche Risikoabschätzung (ehem. Gefährdungsanalyse) unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamts „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung – Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen“ zu erstellen oder erstellen zu lassen.
  • Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der genannten Empfehlungen des Umweltbundesamts zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind“. 

Beim Erreichen oder einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen mit mehr als 100 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten ) ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 51 (1) Trinkwasserverordnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse und/oder weitere Gefahrenabwehrmaßnahmen für die betroffene Anlage durchzuführen.

Unsere Mitarbeiter für die Region Ost betreuen die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Unsere Einzugsgebiete umfassen somit auch Gotha bis Jena über Weimar sowie von Leipzig bis nach Dresden und Chemnitz.

Legionellen? Gefährdungsanalyse Trinkwasser nach §16 (7) TrinkwV bzw. Risikoabschätzung §51 (1) für Erfurt und Umkreis

AQUA Sani Wasserhygiene
Regionalverwaltung Ost:

Rufnummer: 03621 / 829 371-0

Mobil: 0176 / 708 78 007

E-mail: team.ost@aqua-sani.de

Sie können uns bei Rückfragen oder weitere Informationen gerne unverbindlich kontaktieren

Unsere kompetenten Sachverständigen nehmen sich gerne die nötige Zeit um Sie in all Ihren Angelegenheiten zu beraten

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