Zur Bundesweiten Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten
Risikoabschätzungen in der Region Leipzig
Unsere Risikoabschätzungen / Gefährdungsanalysen und weitere Leistungen der Trinkwasserhygiene für die Region Leipzig und Umkreis bei Nachweis von Legionellen im Trinkwasser werden zu Ihrer Zufriedenheit strengstens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Unsere Risikoabschätzungen (ehem. Gefährdungsanalysen) werden nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines unabhängigen Gutachtens gemäß VDI/DVGW 6023 Kat. A angefertigt, somit kann der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) diese anschließend dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegen.
Gesetzliche Grundlagendefinition für Betreiber einer Großanlage bei Bedarf einer Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV bei Legionellen
Die gesetzliche Grundlage zur Durchführung einer Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist in der aktuellen Fassung der Trinkwasserverordnung vom 23.06.2023 definiert.
Unter dem Paragraf §51 (1) TrinkwV wird verbindlich gefordert:
„..Wird dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber bekannt, dass der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten wird, hat dieser unverzüglich..:
- dies dem Gesundheitsamt anzuzeigen, sofern ihm kein Nachweis darüber vorliegt, dass bereits die Anzeige durch das zuständige Labor erfolgt ist.
- Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchzuführen lassen. Diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen.
- Eine schriftliche Risikoabschätzung (ehem. Gefährdungsanalyse) unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamts „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung – Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen“ zu erstellen oder erstellen zu lassen.
- Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der genannten Empfehlungen des Umweltbundesamts zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind“.
Beim Erreichen oder einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen mit mehr als 100 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten ) ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 51 (1) Trinkwasserverordnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse und/oder weitere Gefahrenabwehrmaßnahmen für die betroffene Anlage durchzuführen.
Unsere Mitarbeiter für die Region Ost betreuen die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Unsere Einzugsgebiete umfassen somit neben Leipzig auch Weimar über Erfurt und Jena auch Gotha bis nach Dresden und Chemnitz.
Legionellen im Trinkwasser? Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse nach §51(3) TrinkwV für Leipzig und Umkreis
AQUA Sani Wasserhygiene
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99867 Gotha
Durchwahl: 03621/829 371-0
Mobil: 0176 / 708 78 007
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Sie können uns bei Rückfragen oder weitere Informationen gerne unverbindlich kontaktieren
Unsere kompetenten Sachverständigen nehmen sich gerne die nötige Zeit um Sie in all Ihren Angelegenheiten zu beraten
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