Gefährdungsanalysen, Risikoabschätzungen und Maßnahmen bei Kontamination in Trinkwasseranlagen
Zur Bundesweiten Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten
Einzugsgebiet der Region Dresden
Unsere Gefährdungsanalysen / Risikoabschätzungen und weitere Leistungen der Trinkwasserhygiene für die Region Dresden und Umkreis bei Nachweis von Kontamination durch Legionellen im Trinkwasser werden zu Ihrer Zufriedenheit strengstens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Unsere Gefährdungsanalysen bzw. Risikoabschätzungen werden nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines unabhängigen Gutachtens gemäß VDI/DVGW 6023 Kat. A angefertigt, somit kann der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) diese anschließend dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegen.
Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung gemäß TrinkwV und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Legionellen in Dresden und Umkreis
Gesetzliche Grundlage zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung für Trinkwasseranlagen und Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist die Vorgabe aus der Trinkwasserverordnung.
Unter dem Paragraf §16 (7) TrinkwV bzw. nunmehr §51 (1) TrinkwV wird verbindlich gefordert:
„..Wird dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber bekannt, dass der technische Maßnahmewert für Legionellen überschritten wird, hat dieser unverzüglich..:
- Eine Untersuchung oder mehrere zu einer Aufklärung jener Ursachen durchzuführen oder auch durchzuführen lassen. Diese müssen eine Besichtigung vor Ort sowie eine Prüfung einschließen, welche die allgemein anerkannten Regeln der Technik abbilden
- Eine Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung erstellen zu lassen oder zu erstellen
- Maßnahmen durchzuführen zu lassen oder auch durchzuführen, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind und dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik„.
Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewerts für Legionellen mit mehr als 100 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten ) ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 16 (7) Trinkwasserverodnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung und/oder weitere Gefahrenabwehrmaßnahmen für die betroffene Anlage durchzuführen.
Unsere Mitarbeiter für die Region Ost betreuen das gesamte Bundesland Thüringen und Sachsen.
Unsere Einzugsgebiete umfassen somit neben Dresden und Chemnitz auch Erfurt über Weimar und den gesamten Großraum um Leipzig.
Legionellen? Gefährdungsanalyse Trinkwasser nach §16 (7) TrinkwV bzw. Risikoabschätzung §51 (1) für Dresden und Umkreis
AQUA Sani Wasserhygiene
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