Zur Bundesweiten Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten

Einzugsgebiet der Region Köln

Sie benötigen eine Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung und/oder weitere Leistungen der Trinkwasserhygiene für die Region Köln und Umkreis aufgrund von einem Nachweis von Legionellen im Trinkwasser?

Unsere Gefährdungsanalysen bzw. Risikoabschätzungen werden nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines unabhängigen Gutachtens gemäß VDI/DVGW 6023 Kat. A angefertigt, somit kann der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) diese anschließend dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegen.

Leistungen Trinkwasserhygiene Legionellen Gefährdungsanalyse

Kostenlose Erstberatung:

Gefährdungsanalyse bzw. Riskoabschätzung gemäß TrinkwV und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Legionellen in Köln und Umkreis NRW

Die Ausarbeitung einer Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung durch uns erfolgt stets strengstens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, somit liefern wir Ihnen Ergebnisse mit nützlichen Maßnahmenkatalogen zu Ihrer Zufriedenheit.

Gesetzliche Grundlage zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist die Vorgabe aus der Trinkwasserverordnung.

Unter dem Paragraf §16 (7) TrinkwV bzw. nunmehr §51 (1) TrinkwV wird verbindlich gefordert:

„..Wird dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber bekannt, dass der technische Maßnahmenwert für Legionellen im Trinkwasser überschritten wird, hat dieser unverzüglich..:

  • Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchzuführen lassen. Diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen.
  • Eine Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung zu erstellen oder erstellen zu lassen.
  • Maßnahmen durchzuführen oder durchzuführen lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind“. 

Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen mit mehr als 100 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten ) ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 16 (7) Trinkwasserverordnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung und/oder weitere Gefahrenabwehrmaßnahmen für die betroffene Anlage durchzuführen.

Unsere Mitarbeiter für die Region Nordwest betreuen das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

Unser Einzugsgebiet umfasst neben Köln somit auch die Regionen Bonn bis Münster über Duisburg, Dortmund und Bielefeld.

Legionellen? Gefährdungsanalyse Trinkwasser nach §16 (7) TrinkwV bzw. Risikoabschätzung §51 (1) für Köln und Umkreis

AQUA Sani Wasserhygiene
Regionalverwaltung Nordwest:

Zentrale: 06151 / 805 79 00

Mobil: 0176 / 708 78 007

E-mail: team.nordwest@aqua-sani.de

Sie können uns bei Rückfragen oder weitere Informationen gerne unverbindlich kontaktieren

Unsere kompetenten Sachverständigen nehmen sich gerne die nötige Zeit um Sie in all Ihren Angelegenheiten zu beraten

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