Zur Bundesweiten Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten
Einzugsgebiet der Region Wolfsburg
Unsere Gefährdungsanalysen bzw. Risikoabschätzungen und weitere Leistungen der Trinkwasserhygiene für die Wolfsburg und Umkreis bei Nachweis von Legionellen im Trinkwasser werden zu Ihrer Zufriedenheit strengstens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Unsere Gefährdungsanalysen und Risikoabschätzungen werden nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines unabhängigen Gutachtens gemäß VDI/DVGW 6023 Kat. A angefertigt, somit kann der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) diese anschließend dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegen.
Gesetzliche Grundlage zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist die Vorgabe aus der Trinkwasserverordnung.
Unter dem Paragraf §16 (7) TrinkwV bzw. nunmehr § 51 (1) wird verbindlich gefordert:
„..Wird dem Unternehmer oder sonsigen Inhaber bekannt, dass der technische Maßnahmewert für Legionellen überschritten wird, hat dieser unverzüglich..:
- Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchzuführen lassen. Diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen.
- Eine Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung zu erstellen oder erstellen zu lassen.
- Maßnahmen durchzuführen oder durchzuführen lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technikzum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind“.
Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewerts für Legionellen mit mehr als 100 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten ) ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 16 (7) Trinkwasserverodnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Gefährdungsanalyse und/oder weitere Gefahrenabwehrmaßnahmen für die betroffene Anlage durchzuführen.
Unsere Mitarbeiter für die Region Nordost betreuen die Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein bis nach Mecklemburg-Vorpommern.
Unsere Einzugsgebiete umfassen somit auch Kassel bis Münster über Göttingen und Bielefeld, sowie von Hannover bis nach Berlin und Rostock.
Gefährdungsanalyse Trinkwasser nach §16 (7) TrinkwV bzw. Risikoabschätzung §51 (1) Wolfsburg und Umkreis
AQUA Sani Wasserhygiene
Regionalverwaltung Nordost:
Zentrale: 06151 / 805 79 00
Mobil: 0176 / 708 78 007
E-mail: info@aqua-sani.de
Sie können uns bei Rückfragen oder weitere Informationen gerne unverbindlich kontaktieren
Unsere kompetenten Sachverständigen nehmen sich gerne die nötige Zeit um Sie in all Ihren Angelegenheiten zu beraten
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