Zur Bundesweiten Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten
Einzugsgebiet der Region Kassel
Unsere Risikoabschätzungen (ehem. Gefährdungsanalysen) auf Grundlage der gesetzlichen Vorgabe nach §51 sowie weitere Leistungen der Trinkwasserhygiene für die Regionen Kassel bis Göttingen und Umkreis bei Nachweis von Legionellen im Trinkwasser werden zu Ihrer Zufriedenheit strengstens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Unsere Gefährdungsanalysen und Risikoabschätzungen werden zudem nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines unabhängigen Gutachtens gemäß VDI/DVGW 6023 Kat. A angefertigt, auf Grundlage der technischen Regelwerke VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 und der neuen Reihe „Hygiene in Trinkwasser-Installationen“ DVGW W551 1-6, somit kann der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) diese anschließend dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegen.
Für weitere Fragen oder bei Bedarf unserer Leistungen freuen wir uns Ihnen zur Verfügung stehen zu können.
Leitstelle Region Nord/Nordost:
Gesetzliche Grundlage zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist die Vorgabe aus der Trinkwasserverordnung.
Unter dem ehemaligen Paragraf §16 (7) bzw. nunmehr § 51 (1) TrinkwV wird verbindlich gefordert:
„..Wird dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber bekannt, dass der technische Maßnahmenwert für Legionellen erreicht oder überschritten wird, hat dieser unverzüglich..:
- Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchzuführen lassen. Diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen.
- Eine Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung zu erstellen oder erstellen zu lassen.
- Maßnahmen durchzuführen oder durchzuführen lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind“.
Seit Juni 2023 gilt, bereits beim erreichen des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen von 100 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten ) ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß §51 (1) Trinkwasserverordnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Gefährdungsanalyse und/oder weitere Gefahrenabwehrmaßnahmen für die betroffene Anlage durchzuführen.
Unsere Mitarbeiter für die Region Nordost betreuen die Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein bis nach Mecklemburg-Vorpommern.
Unsere Einzugsgebiete umfassen neben Kassel über Göttingen auch Bielefeld, sowie Wolfsburg und von Hannover bis nach Berlin und Rostock.
Gefährdungsanalyse Trinkwasser nach §16 (7) TrinkwV bzw. Risikoabschätzung §51 (1) Kassel und Umkreis
AQUA Sani Wasserhygiene
Regionalverwaltung Nordost:
Leitstelle Region Nordost: 03621/829 371-0
Mobil: 0176 / 708 78 007
E-mail: team.nordost@aqua-sani.de
Sie können uns bei Rückfragen oder weitere Informationen gerne unverbindlich kontaktieren
Unsere kompetenten Sachverständigen nehmen sich gerne die nötige Zeit um Sie in all Ihren Angelegenheiten zu beraten
Unsere Telefonzentrale:
Bundesweite Abdeckung für die Unterstützung zur Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten – auch in Ihrer Region
Zentrale Hauptniederlassung
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AQUA Sani Wasserhygiene
Am Kalkberg 1a
99869 Schwabhausen - 06166 / 205 08 36
- 0176 / 708 78 007
- info@aqua-sani.de