Professionelle Analyse der Mikrobiologie und Legionellen

Trinkwasseruntersuchung für Sie

Wir unterstützen Sie bei der richtigen Vorgehensweise einer normkonformen Trinkwasseruntersuchung mit Verstand und Einhaltung der Untersuchungsintervalle, damit Sie sich um die Angelegenheiten kümmern können, welche den Hauptteil Ihrer Zeit in Anspruch nehmen sollten.

Anlagenbetreiber unterliegen einer besonderen Verkehrssicherungspflicht zur Aufrechterhaltung der Betreiberpflichten. In der Wohnungswirtschaft liegt die Hauptverantwortung bei den Legionellenuntersuchungen,  gewerbliche und medizinische Einrichtungen unterliegen zusätzlich der Verantwortung zur Kontrolle der mikrobiologischen und chemischen Parameter im Kaltwasser.

Trinkwasseruntersuchung_Scaled

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Welche gesetzliche Grundlage fordert die regelmäßigen Untersuchungen im Trinkwasser?

Mit dem Inkrafttreten der neuen Fassung Trinkwasserverordnung vom 1. November 2011 sind Inhaber und Betreiber von Trinkwasser-Installationen gemäß §14 b Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gesetzlich dazu verpflichtet, das Warmwasser in einer Trinkwasser-Großanlage regelmäßig im Turnus von 3 Jahren auf das Vorkommen von Legionellen hin zu untersuchen.

Bereits am 31.12.2013 hätte die Erstuntersuchung der gesetzlichen Legionellenprüfung in allen Großanlagen abgeschlossen sein müssen.

Am 09.01.2018 trat die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) mit der 4. Änderung zur Trinkwasserverordnung vom 03.01.2018  in Kraft.

Gemäß der neuen Trinkwasserverordnung dürfen Untersuchungen des Trinkwassers einschließlich deren Probenahmen nur noch von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.

Mit der neuesten Änderung der Trinkwasserverordnung vom 23.06.2023 wurden diverse Anpassungen der Anforderungen an Betreiber rechtskräftig, diese sind insbesondere bei der Legionellenuntersuchung als orientierende Legionellenuntersuchung unter §31 geregelt.

Ein- und Zweifamilienhäuser sind weiterhin  von dieser Regelung ausgenommen, jedoch obliegen Vermieter solcher Einrichtungen der Verkehrssicherungspflicht und bei Verdacht können mikrobiologische Untersuchungen durch Mieter und das zuständige Gesundheitsamt gefordert werden. 

Trinkwasseruntersuchungen in öffentlichen Einrichtungen

trinkwasseruntersuchung und legionellenuntersuchung

Von der Untersuchungspflicht betroffene Trinkwasser-Installationen sind bei einer Trinkwasserabgabe an die Öffentlichkeit mit wechselndem Personenkreis (z.B. Hotels, Schulen, Sportstätten, Bürogebäude, etc.) einmal jährlich zu überprüfen.

Zu öffentlichen Einrichtungen, welche jährlich einer Trinkwasseruntersuchung, sowie auch einer orientierenden Legionellenuntersuchung zu unterziehen sind, zählen vor allem:

– Hotels & Jugendherbergen
– Spa-, Wellnesszentren & Fitnessstudios 
– Schulen, Universitäten und weitere Bildungseinrichtungen
– Kindertagesstätten (Kitas) und Krippen
– Flüchtlingsheime und weitere Asyl- wie auch Flüchtlingsunterkünfte

Trinkwasseruntersuchungen in Wohnhäusern und gewerblichen Einrichtungen

Gewerbliche Einrichtungen, welche jährlich einer Trinkwasseruntersuchung, sowie auch einer orientierenden Legionellenuntersuchung zu unterziehen sind:

– Personal-Duschräume, Gruppenwaschräume
– Industrieanlagen
– Gewerbeanlagen bis zu Gewerbeparks

Gewerbliche Einrichtungen, welche ausschließlich einer orientierenden Legionellenuntersuchung alle 3 Jahre zu unterziehen sind:

– Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohnungen) 

Gefährdungsanalyse Trinkwasser legionellenuntersuchung

Trinkwasseruntersuchungen in medizinischen Einrichtungen

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Medizinische Einrichtungen mit Risiko der nosokomialen Infektion sind prinzipiell jährlich unabhängig von der Größe oder Art der Warmwassererzeugung zu prüfen, zusätzlich gilt es immer die mikrobiologischen Parameter, als auch die physikalisch-chemischen Parameter (darunter auch Schwermetalle nach UBA) zu prüfen.

Medizinische Einrichtungen sind unter anderem:

– Krankenhäuser & Hospiz
– Seniorenheime, Pflegeheime und Tagespflege-Stätten
– Zahnarztpraxen / zahnmedizinische Einrichtungen wie Kieferorthopädien
– Medizinische Fachpraxen wie u.a. augenärztliche und gynäkologische Praxen

Definition einer Großanlage - Betreiberpflichten & orientierende Legionellenuntersuchung

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nach §31 (1) Nr. 1 TrinkwV 2023 sind Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage, sofern es im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben, eine systemische Untersuchung auf den Parameter Legionellen im Trinkwasser zu untersuchen, wenn

1. sich in einer Wasserversorgungsanlage eine Anlage zur Trinkwassererwärmung befindet mit

a) einem Speicher-Trinkwassererwärmer/Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit Füllvolumen
von mehr als 400 Litern, oder

b) einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Trinkwasserleitung zwischen dem Abgang
des Trinkwassererwärmers und der entferntesten Entnahmestelle für Trinkwasser.
  (hierbei kann als Richtwert angenommen werden, dass dies bereits bei einem 3-Familienhaus greift)

2. sich in der Wasserversorgungsanlage Duschen oder andere Einrichtungen befinden, in denen es
zu einer Vernebelung von Trinkwasser kommt, und

3. die Wasserversorgungsanlage sich nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus befindet.

Auch wurden die erforderlichen Untersuchungsintervalle vereinfacht formuliert, um es Anlagenbetreibern zu erleichtern, die erforderlichen Untersuchungen nachzuvollziehen. Zusammengefasst besagt Absatz 2, dass Betreiber von Mehrfamilienhäusern mit mindestens 3 Wohnungen alle 3 Jahre eine erste Überprüfung auf Legionellen durchführen müssen, während Betreiber anderer gewerblicher oder öffentlicher Einrichtungen diese Überprüfung jährlich durchführen müssen. Das örtliche Gesundheitsamt hat jedoch die Möglichkeit, Ausnahmen von der jährlichen Untersuchungspflicht für gewerbliche Einrichtungen zu genehmigen.

Definition der Betreiberpflichten - Mikrobiologische Trinkwasseruntersuchungen

Mikrobiologische Parameter im Trinkwasser kalt müssen bestimmte Vorgaben nach §28 TrinkwV 2023 erfüllen. Hier sind Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage, sofern es im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben, regelmäßig im jährlichen Turnus Untersuchungen auf diverse Parameter im Trinkwasser kalt zu untersuchen.

Hierzu zählen:
Kolonienzahlen bei 22°C
Kolonienzahlen bei 36°C
Intestinale Enterokokken
coliforme Bakterien
E. coli

Clostridium perfingens nur bei Entnahme oder Versorgung über Oberflächengewässer (Schifffahrt)

nach VDI 6023 wird die Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa verwiesen, insbesondere in Neubauten und nach Sanierung einer Trinkwasseranlage sind die Untersuchungen durchzuführen, bevor die Anlage offiziell in Betrieb gehen darf.

Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen für eine regelkonforme Durchführung der Trinkwasseruntersuchung oder Legionellenuntersuchung Ihrer Trinkwasseranlage.

Weitere Untersuchungen wie z.B. die Untersuchung auf chemisch-physikalische Wasseruntersuchung auf Schwermetalle nach UBA, gestaffelte Stagnationsproben oder Untersuchungen von Eigenwasserversorgungsanlagen nach Gruppe A und Gruppe B werden auch über unsere Labore abgedeckt, nehmen Sie hier einfach Kontakt mit uns auf

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Die richtige Analyse von Trinkwasser für jede Anlagenutzung

Die orientierende Legionellen-Untersuchung dient der Ermittlung der hygienischen Situation Ihrer Warmwasserversorgungsanlage, sowie im Kaltwasser Ihrer Liegenschaft.

Weitergehende Legionellen-Untersuchung zur Ursachenklärung einer Legionellen-Kontamination nach Auflage durch das zuständige Gesundheitsamt auf Basis der technischen Regel DVGW W551. 

Die Untersuchung von mikrobiologischen Parametern wie Kolonienzahl 22/36°C, E.coli & coliforme Bakterien, Enterokokken, Pseudomonas bis zu Clostridium perfingens bei Oberflächengewässer

Trinkwasseruntersuchung von chemischen Parameter

Chemische Untersuchungen von Trinkwasser nach UBA-Empfehlung, darunter auch gestaffelte Stagnationsproben dienen der fachgerechten Analyse und Auswertung der essentiellen Schwermetalle wie Eisen, Kupfer, Blei, Nickel und Mangan in der Trinkwasser-Installation.

Sie können uns für weitere Informationen zur Trinkwasseruntersuchung nach §28-§31 TrinkwV gerne unverbindlich kontaktieren

Unsere kompetenten Sachverständigen nehmen sich gerne die nötige Zeit um Sie in all Ihren Angelegenheiten zu beraten

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Deutschlandweite Abdeckung für die Unterstützung zur Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten – auch in Ihrer Region