Willkommen bei AQUA Sani Wasserhygiene
Professionelle Dienstleistungen im Bereich der Trinkwasserhygiene
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, doch für Sie momentan ein Problem?
Sie sind Eigentümer einer Immobilie, Betreiber oder Verwalter einer prüfpflichtigen Trinkwasseranlage gemäß §§28-31 Trinkwasserverordnung bzw. DVGW W551-1?
Aufgrund von Problemen mit z.B. Legionellen in der Trinkwasser-Installation bereits mit dem Gesundheitsamt konfrontiert?
Sie möchten sich nun genauer über die notwendigen Schritte informieren, suchen professionelle Unterstützung für die Erstellung einer Risikoabschätzung (ehem. Gefährdungsanalyse) oder benötigen bereits effektive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr wie z.B. Legionellen?
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Wir garantieren eine 1:1-Betreuung durch unsere Experten, jederzeit!
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Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Beratung, was spricht dagegen?
Aufklärung und Unterstützung in der Trinkwasserhygiene aus Überzeugung
Viele Anlagenbetreiber suchen verzweifelt ein qualifiziertes und verlässliches Sanitärunternehmen, welches die Probleme im Bereich mit Legionellen, Pseudomonas aeruginosa oder anderen Bakterien im Trinkwasser beseitigt, jedoch sind diese Unternehmen meist bereits mit der technischen Instandsetzung von Anlagen vollkommen ausgelastet oder nicht qualifiziert für die hygienische Sanierung von Trinkwasser-Installationen, sowie der Erstellung einer Risikoabschätzung bei Legionellen im Trinkwasser.
Hier kommen wir als adäquate Schnittstelle zwischen den Gesundheitsämtern, qualifizierten Sanitärunternehmen, ausgebildeten Gutachtern und Sachverständigen für die Beseitigung der Probleme unserer Kunden ins Spiel.
Zu unseren primären Dienstleistungen zählen die ausführliche Beratung zur Hygiene im Trinkwasser und Maßnahmen bei Legionellen im Trinkwasser bis zu vollständigen Hygienekonzepten für Anlagenbetreiber, die Erstellung professioneller Risikoabschätzungen nach §51 Nr. 3 TrinkwV 2023 (ehem. Gefährdungsanalysen gemäß §16(7) TrinkwV)bei Legionellen im Trinkwasser und die fachgerechte Legionellenbekämpfung oder die Beseitigung von mikrobiologischen Verunreinigungen von Trinkwasser-Installationen.
Unsere Risikoabschätzungen verfolgen das Ziel der nachhaltigen Beseitigung von Legionellen und anderen Keimen im Trinkwasser, sowie weiteren hygienisch-technischen Problemen in Trinkwasseranlagen. Sie erhalten von unseren Experten die notwendige Unterstützung, damit Sie die Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten gemäß Trinkwasserverordnung sorgenfrei und rechtzeitig realisieren können. Bundesweit für Sie im Einsatz.
In der Wohnungswirtschaft, gewerblichen und medizinischen Einrichtungen unterliegen Unternehmer oder sonstige Inhaber gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Endverbraucher.
Risikoabschätzungen (ehem. Gefährdungsanalysen) für Trinkwasser-Installationen bei Legionellen und anderen mikrobiologischen Auffälligkeiten durch zertifizierte Sachverständige für Trinkwasserhygiene.
Beratung und Unterstützung bei der fachgerechten Planung bis zur Umsetzung der Trinkwasseruntersuchung in Trinkwasser-Installationen nach §39 TrinkwV.
Wird der technische Maßnahmewert für Legionellen wiederholt überschritten hilft nur noch die hygienische Sanierung der Trinkwasser-Installation zur effektiven Beseitigung des Biofilms.
Was ist zu tun bei Legionellen oder anderen Bakterien im Trinkwasser?
Leitfaden Trinkwasserhygiene bei Nachweis von Legionellen
Die Trinkwasserhygiene erfährt seit vielen Jahren eine stets wachsende Relevanz, mit den größten Veränderungen seit der zweiten Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 14.12.2012, welche die Verantwortung der Anlagenbetreiber eindeutig konkretisierte. Kommt es bei einer orientierenden Legionellenuntersuchung zu einer meldepflichtigen Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen im Trinkwasser, gilt es gemäß §51 der Trinkwassverordnung unaufgefordert Maßnahmen zur Ursachenermittlung sowie dem Schutz der Endverbraucher zu ergreifen.
Mit der am 15.12.2017 erfolgten Novellierung der Trinkwasserverordnung erfolgte eine weitreichende Änderung, welche auch die Labore mit der automatischen Übermittlung der Laborbefunde gesetzlich verpflichtete, dass Überschreitungen des technischen Maßnahmenwertes an die zuständigen Gesundheitsämter zu übermitteln.
Mit der zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung wurde am 23.06.2023 kürzlich wieder eine Vielzahl von Änderungen rechtskräftig, darunter die Anpassung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen auf <100 KBE/100ml, wodurch selbst das Erreichen dieses Wertes bereits die Handlungsaufforderung der erforderlichen Maßnahmen einleitet. Der Begriff Gefährdungsanalyse von §16 (7) TrinkwV wird durch den Begriff der Risikoabschätzung nach §51 Nr. 3 TrinkwV ersetzt.
Diese 4 Schritte bilden einen kurzen Leitfaden für Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) nach Erhalt eines positiven Befunds auf Legionellen im Trinkwasser.
1. Meldung an das Gesundheitsamt und die weitere Vorgehenweise
Nach Erhalt eines positiven Befundes mit Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen wird das Gesundheitsamt seit dem 09.01.2018 automatisch durch das ausführende Trinkwasserlabor über den Befund informiert.
Je nach Höhe der Belastung kann die Wartezeit bis zu einer Rückmeldung variieren, hier ist es von Vorteil als UsI bereits proaktiv den Dialog mit dem Gesundheitsamt oder auch Fachfirmen wie uns zu suchen.
2. Mieter-Information anfertigen und unverzüglich aushändigen
Im Rahmen der Gefahrenabwehr und dem Schutz der Endverbraucher sind unverzüglich alle Bewohner der betroffenen Einrichtung über den Befund der Legionellenuntersuchung zu informieren.
Diese Information muss mindestens in Papierform als Aushang ausgefertigt sein.
Eine unzureichende oder fehlende Informationsweitergabe wird gemäß §§828 ff. BGB im Schadensfall sogar als Straftat bewertet und geahndet!
3. Rückmeldung und Anordnungen durch das Gesundheitsamt folgen
Das Gesundheitsamt wird mit dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber(UsI) in Kontakt treten und die mindeste Vorgehensweise mitteilen, um das Gefährdungspotenzial weitestgehend zu minimieren.
Die Gesundheit der Bewohner liegt in der Verantwortung des UsI und ist bereits im Infektionsschutz §37 IfSG geregelt.
4. Maßnahmen der Gefahrenabwehr gemäß §51 TrinkwV unverzüglich einleiten
Spätestens jetzt gilt es mit effektiven Maßnahmen die mikrobiologische Belastung zu beseitigen.
Legionellen und andere pathogene Bakterien wachsen im manifestierten Biofilm, dieser bietet ausreichend Nährstoffe für ein unkontrolliertes Wachstum. Thermische Desinfektionen sind weder nachhaltig noch zielführend, hier müssen Profis helfen.
Ergänzend dient eine Risikoabschätzung (ehem. Gefährdungsanalyse) der Erstellung geeigneter Maßnahmenkataloge zur technischen Optimierung der Trinkwasser-Installation, damit auch ein erneutes Auftreten von Legionellen in Zukunft nicht mehr zu befürchten ist.
Keine versteckten Kosten
Angebote für unsere Risikoabschätzung & weitere Dienstleistungen mit Festpreisgarantie, für telefonische Erstberatung wird nichts berechnet.
Kompetente Beratung
Die Beratung erfolgt ausschließlich in 1:1-Betreuung durch unsere zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene.
24/7 Support
Unser Support-Team bietet Ihnen jederzeit Hilfestellung, in Notfällen natürlich auch am Wochenende.
bundesweit für Sie im Einsatz
Unser Einzugsgebiet umfasst die gesamte Region der Bundesrepublik Deutschland mit strategisch vorteilhaften Positionen.
Die Lösung Ihres Problems hat für uns von AQUA Sani Wasserhygiene höchste Priorität
Unser Versprechen an Sie
Ihr Anliegen bedeutet uns sehr viel, daher versprechen wir absolute Verschwiegenheit und Diskretion gegenüber dritten. Die oftmals hochsensiblen Informationen dienen ausschließlich der Bestandsaufnahme zu Ihrer Unterstützung und Angebotserstellung.
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Bundesweite Abdeckung für die Unterstützung zur Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten – auch in Ihrer Region
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Unsere kompetenten Sachverständigen nehmen sich gerne die nötige Zeit, um Sie in jeder Ihrer Angelegenheiten zu beraten
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Eine starke Gemeinschaft für Ihre Unterstützung bei der Einhaltung der Betreiberpflichten.